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Elektronische Kampfführung

In der Schweiz werden die Massnahmen der Elektronischen Kampfführung unter dem Kürzel EKF zusammengefasst, in Deutschland als EloKa und im englischsprachigen Bereich als electronic warfare.

Aufgaben

Hauptaufgaben der elektronischen Kampfführung sind die Nutzung der elektromagnetischen Wellen für eigene militärische Zwecke und die Verhinderung der Ausnutzung von Schwachstellen durch gegnerische Kräfte.

Die Funkaufklärung dreht sich um die Beobachtung von Aussendungen militärischer und ziviler Funksignale (SIGINT, „signal intellgience“), es werden die Aufklärung von Signalen mit Dateninhalt (und Versuch der Inhaltsauswertung, COMINT, „communications intelligence“) und die Aufklärung von Signalen ohne Dateninhalt aufgrund technischer Parameter (ELINT, „electronic intelligence“) unterschieden.

In der Schweiz wurde zwischen Elektronischen Gegenmassnahmen (EGM) gegen Nutzung drahtloser Kommunikation durch den Gegner und Elektronischen Gegen-Gegenmassnahmen (EGGM) zur Sicherung der eigenen drahtlosen Kommunikation gegenüber Auswerteversuchen des Gegners unterschieden.

Massnahmen der elektron. Kriegsführung

Die Funkaufklärung richtet sich gegen Signale feindlicher Einheiten um deren Truppenstärke, Organisation, Absichten aufzuklären und ggf. die Inhalte zu nutzen; die Funkabwehr hat das Ziel, feindlichen Funkverkehr zu erkennen und die Tätigkeit illegaler oder feindlicher Stationen zu unterbinden. Die Funkpolizei hat die Überwachung des eigenen militärischen Funkverkehrs zur Aufgabe, um zu verhindern, dass feindliche Elemente den eigenen Funkverkehr aufklären und daraus Schlüsse ziehen könnten.

Funkaufklärung

Die Funkaufklärung (SIGINT) umfasst

  • die Beobachtung gewisser Frequenzabschnitte hinsichtlich der Nutzung durch feindliche, neutrale und auch eigene Stationen
  • die Überwachung gewisser Emissionen und Netze durch Abhorchen, Signalanalyse und Standortbestimmung durch Peilung.

Die Erfassung von Aussendungen und Analyse von Signalen (Rückschlüsse auf Ausrüstung des Gegners, seiner Stärke und Verteilung von Truppen und Aufklärung der Gliederung seiner Truppen, der sog. „Ordre de bataille“), bestimmung der Senderstandorte durch Anpeilung, wird als ELINT („electronic intelligence“) bezeichnet.

Die Auswertung von Nachrichteninhalten, von versehentlich ausgesendetem Klartext oder Entschlüsselung verschleierter oder verschlüsselter Nachrichten wird als COMINT („communications intelligence“) bezeichnet.

Funkabwehr

Die Mittel der Funkabwehr verhindern die Aufklärung und Nutzung eigener Ausstrahlungen durch feindliche Elemente und die Nutzung elektromagnetischer Wellen durch feindliche Funkausstrahlungen.

  • die Aufklärung des eigene Funkverkehrs wird durch Funkdiziplin (Einhalten von befohlener Funkstille, Reduktion eigenen Funkverkehrs auf das absolut notwendige Minimum) und Unkenntlichmachen der Inhalte eigener Aussendungen durch Verschleierung und Verschlüsselung dem Gegner erschwert.
  • feindliche Sender im eigenen Territorium (Agentensender) können abgehorcht, durch Peilung lokalisiert und von eigenen Kräften ausgehoben werden.
  • im Fall von Kampfhandlungen kann die gegnerische Kommunikation durch Störsender behindert oder verunmöglicht werden.

Zu den Funkabwehrmassnahmen werden gezählt:

  • Electronic Support Measures (ESM): passive Auswertung feindlicher Aussendungen zur Nutzung als Informationsquelle überfeindliche Standorte, Truppenstärken und Lenkung von Artillerie- und Luftangriffen
  • Electronic Counter Measures (ECM): aktive Nutzung des elektromagnetischen Spektrums als Gegenmassnahme durch Störung („Jamming“) und vorgetäuschten Funkverkehr.
  • Electronic Protective Measures (EPM): Verbesserung der Abhörsicherheit durch elektronische Massnahmen (Frequenzsprungverfahren, „frequency hopping“), Verschleierung und Verschlüsselung von Nachrichteninhalten und Einhalten der Funkdisziplin.

Funkpolizei

Die Einheiten der Funkpolizei überwachen den eigenen Funkverkehr, um den gegnerischen Kräften die Aufklärung und die Nutzung der Nachrichteninhalte zu verunmöglichen.

Die Funkpolizei horcht den eigenen Funkverkehr ab und interveniert bei Durchbrechen der Funkdisziplin bei den eigenen Einheiten.

Einsatz

Erst mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde in der Schweiz überstürzt ein Abhorchdienst geschaffen, die funktechnische Ausrüstung bedurfte schon länger der Erneuerung. Die erste Einheit des Abhorchdienstes, das Fk Det 1 (Funk Detachement 1), verfügte über Gerätschaften aus den frühen Dreissigerjahren, amerikanische Kurzwellenempfänger stammten aus Privatbesitz oder wurden wurden in einschlägigen Geschäften für Amateurfunkbedarf „requiriert“. Mitte Oktober 1939 richtete sich der Abhorchdienst in Ramisbühl bei Zollbrück ein.

Am 21. Mai 1940 wurde das Fk Det 1 in die legendäre Fk Kp 7 übergeführt, die Funkerkompanie 7 wurde im März 1941 nach Seelisberg verlegt und richtete das KP in einem Chalet ein. Vor allem VHF-Verbindungen von Jugoslawien bis Nordafrika konnten vom Abhorchraum im Sphinx-Observatorium auf dem Jungfraujoch abgehört werden.

Der ab 1940 etablierte Abhorch- und Peildienst wurde von der Fk Kp 7 sichergestellt. Der Abhorchdienst nutzte regelmässig Aussendung von feindlichen und neutralen Telegraphie- und Telephoniestationen zur Aufklärung und Nachrichtenerfassung, dazu wurden illegale oder feindliche Aussendungen vom eigenen Territorium gesucht. Stichprobenweise wurde bereits der eigene Funkverkehr ebenfalls vom Abhorchdienst kontrolliert. Der Peildienst erhielt die Aufgabe zur Standortbestimmung fremder Stationen im Ausland und illegaler Stationen im eigenen Territorium; zunehmend wurde bei den Fliegertruppen die Peilung von Flugzeugen zur Standortbestimmung und Unterstützung im Landeanflug eingesetzt.

Am 1. Dezember 1944 wurde die Fk Kp 7 in die Mot Fk Kp 20 übergeführt.

Mit der Truppenordnung 61 wurden ab 1970 die Belange des EKF in eine eigene Sektion in der Abteilung für Übermittlungstruppen zusammengefasst. Erst in den Sechzigerjahren erhielt der Abhorch- und Peildienst feste Standorte, aus der Mot Fk Kp 20 wurde die Fk Abt 46, die Ausbildung der Rekruten erfolgte in der Kaserne Bülach. Ab 1973 wurde die Ausbildung nach Jassbach BE verlegt; im Frühjahr 1973 wurde dort die erste Rekrutenschule mit zwei Zügen Funkpolizei und zwei Zügen Abhorch durchgeführt.

Zur Überwachung der VHF/UHF-Bereiche bestand ab 1971 auf Stufe Armeekorps ein VHF-Detachement in der Fk Kp 20, mit vier auf Unimog S mobilen und zwei in Kisten verpackten Peilern P-725 wurde der VHF-Bereich aufgeklärt.

Mit der Reorganisation im Jahre 1977 wurden die Funkpolizeizüge der Divisionen auf Stufe der Armeekorps zusammengefasst und in den Armeekorps FAK1, FAK2, GebAK3 und FAK4 die EKF Kp IV/21 - 24 geschaffen, auf Stufe Armee die EKF Kp IV/46.

Bis in die Achzigerjahre hinein wurde mit dem Material aus den Sechzigern gearbeitet, mit dem WJ E-649 Signale gesucht, Peilaufträge vergeben, Übermittlung der Peilungen, Übertragung auf die mit Bauplastik („Kalk“) abgedeckte Landeskarte… - die modernen Sender mit Frequenzsprungverfahren („Frequency Hopping“) konnten gar nicht mehr aufgeklärt werden.

So wurde Ende der Achzigerjahre das Elektronische Aufklärungssystem Stufe Armeekorps (EA Syst AK) projektiert, in die Planungen wurde auch die Möglichkeit des Einbezugs elektronischer Signalstörung aufgenommen.

Dieses System wurde mit der Armee 21 (Wegfall der Armeekorps) vom IFASS (Integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem) abgelöst, die High Tech-Anlagen werden von der Uebermittlungsbrigade 41 mit drei Uem Abt seit 2009 betrieben.

Technische Unterlagen

  • Der Abhorch- und Peildienst, Ausbildungsvorschrift B 179d der Genietruppen

Weitere Informationen

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